Zum Inhalt springen
Malen nach ZahlenErst in der Hand, dann bestellt, zur Startseite
Menü
Motive & Bildrechte

Bildrechte bei Souvenirs: Welche Motive Sie verwenden dürfen und welche nicht

Ein Souvenir lebt von seinem Motiv, und genau dort liegen die rechtlichen Fallstricke. Ein Foto aus dem Internet, ein Gemälde aus der Sammlung, ein Gebäude oder ein Logo: Für jedes dieser Motive gelten andere Regeln. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick, welche Rechte bei Souvenir-Motiven eine Rolle spielen und wie Sie Ihr Motiv vor dem Druck prüfen.

7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Fotos, Grafiken und Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Schutz von Werken endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Die Panoramafreiheit erlaubt es, Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum abzubilden, aber nur so, wie sie von öffentlichen Wegen aus zu sehen sind.
  • Auch bei gemeinfreien Gemälden ist zu prüfen, woher die verwendete Abbildung stammt und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden darf.
  • Erkennbare Personen dürfen ohne Einwilligung in der Regel nicht auf Verkaufsartikeln erscheinen.
  • Logos und Wappen Dritter sind oft geschützt. Sicher ist nur, was Ihnen gehört oder ausdrücklich freigegeben wurde.
Inhalt dieses Artikels

Warum Bildrechte bei Souvenirs so wichtig sind

Wer ein Motiv auf ein Produkt druckt und verkauft, nutzt es gewerblich. Das gilt für den Souvenirshop ebenso wie für die Tourist-Information, das Museum oder das Unternehmen, das Kits an Kunden verschenkt. Für diese Nutzung braucht es eine Grundlage: Entweder gehört das Motiv Ihnen, es ist gemeinfrei, eine gesetzliche Ausnahme greift oder Sie haben eine passende Erlaubnis.

Fehlt diese Grundlage, drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und im ungünstigsten Fall ein Verkaufsstopp für bereits produzierte Ware. Bei einem Souvenir mit eigenem Motiv ist deshalb die Rechteprüfung ein fester Schritt vor der Bestellung, nicht danach.

  • Urheberrecht: schützt Fotos, Grafiken, Gemälde, Skulpturen und Architektur.
  • Markenrecht: schützt Logos, Namen und Zeichen, die als Marke eingetragen sind.
  • Recht am eigenen Bild: schützt abgebildete Personen.
  • Eigentum und Hausrecht: können die Aufnahme und Nutzung von Bildern auf privatem Gelände oder in Gebäuden regeln.

Urheberrecht: Fotos, Grafiken und Kunstwerke

Jedes Foto, das jemand aufgenommen hat, ist geschützt, unabhängig davon, ob es künstlerisch anspruchsvoll ist. Auch ein schnelles Handyfoto eines Wahrzeichens gehört der Person, die es gemacht hat. Ein Bild aus einer Suchmaschine, einem Social-Media-Profil oder von einer fremden Website dürfen Sie deshalb nicht einfach auf ein Produkt übernehmen.

Bei Stockfotos kommt es auf die Lizenz an. Viele Standardlizenzen erlauben die Nutzung in Werbung oder auf Websites, schließen aber Produkte zum Weiterverkauf aus oder stellen sie unter besondere Bedingungen. Lesen Sie die Lizenzbedingungen genau, bevor Sie ein Stockfoto als Souvenir-Motiv einsetzen.

Gemälde, Zeichnungen und Skulpturen sind als Werke geschützt. Wer ein solches Werk als Malvorlage verwendet, vervielfältigt und bearbeitet es. Das ist nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig, solange der Schutz besteht.

Gemeinfreie Werke: Wann alte Gemälde frei sind

Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes ist zeitlich begrenzt. Nach § 64 UrhG erlischt er 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei und darf von allen genutzt werden, auch gewerblich. Für Museen ist das eine große Chance: Viele Werke älterer Meister lassen sich als Motiv für Souvenirs verwenden.

Ein Punkt wird dabei häufig übersehen. Gemeinfrei ist das Gemälde selbst, nicht automatisch jede Abbildung davon. Ob ein Foto, das ein gemeinfreies Gemälde originalgetreu wiedergibt, eigene Schutzrechte hat, war lange umstritten. Der Bundesgerichtshof hatte in der Entscheidung „Museumsfotos“ solche Reproduktionsfotos als geschützte Lichtbilder eingeordnet. Inzwischen regelt § 68 UrhG, dass originalgetreue Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke keinen eigenen Leistungsschutz mehr genießen.

Damit ist aber nicht jede Frage erledigt. Nutzungsbedingungen von Bilddatenbanken, Verträge oder das Hausrecht eines Museums können die Nutzung weiterhin einschränken. Prüfen Sie deshalb immer, woher die konkrete Bilddatei stammt. Am sichersten sind Abbildungen aus der eigenen Sammlung, Dateien mit eindeutiger freier Lizenz oder eine ausdrückliche Freigabe. Mehr zum Einsatz im Museumsshop lesen Sie im Ratgeber Sortimentsideen für den Museumsshop.

Panoramafreiheit: Wahrzeichen und Gebäude abbilden

Auch Architektur und Kunst im öffentlichen Raum können urheberrechtlich geschützt sein, etwa ein modernes Museumsgebäude, eine Brücke oder eine Skulptur auf dem Marktplatz. Für Souvenirs mit Stadtmotiv ist deshalb die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG wichtig. Sie erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, abzubilden und diese Abbildungen auch gewerblich zu verbreiten.

  • Öffentlicher Standort: Das Motiv muss von einem öffentlich zugänglichen Ort aus zu sehen sein.
  • Bleibend: Werke, die nur vorübergehend aufgestellt sind, etwa temporäre Installationen, fallen nicht darunter.
  • Außenansicht: Bei Gebäuden gilt die Freiheit nur für die Außenansicht, nicht für Innenräume.
  • Perspektive: Gedeckt ist die Ansicht, wie man sie von öffentlichen Wegen aus hat. Aufnahmen aus Perspektiven, die nur mit besonderen Hilfsmitteln erreichbar sind, sind nicht ohne Weiteres erfasst.
  • Privatgelände: Liegt ein Schloss oder Park auf privatem oder nicht frei zugänglichem Gelände, kann der Eigentümer Bedingungen für Aufnahmen und deren Nutzung festlegen.

Die Panoramafreiheit ist eine Regel des deutschen Rechts. In anderen Ländern ist sie teils enger gefasst. Wenn Sie Motive aus dem Ausland verwenden oder Ware ins Ausland verkaufen, sollten Sie das gesondert prüfen. Für Städte und Tourist-Informationen ist die Lage meist übersichtlich, wie der Ratgeber Souvenirs für die Tourist-Information zeigt.

Marken, Logos und Personen auf Souvenirs

Logos und Wappen

Firmenlogos, Vereinswappen und Schriftzüge sind häufig als Marke eingetragen und zusätzlich urheberrechtlich geschützt. Ihr eigenes Logo oder das Wappen Ihres Vereins dürfen Sie natürlich verwenden, sofern Sie die Rechte daran haben. Fremde Logos, etwa von Sponsoren oder bekannten Marken, gehören ohne Erlaubnis nicht auf ein Verkaufsprodukt. Auch für Stadtwappen und offizielle Stadtlogos gibt es oft Nutzungsregeln. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach.

Erkennbare Personen

Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Die gesetzlichen Ausnahmen sind eng und decken eine Nutzung auf Verkaufsartikeln in der Regel nicht. Für Souvenirs heißt das: Motive ohne erkennbare Personen sind die sichere Wahl. Bei einem Vereins- oder Firmenmotiv mit Mitgliedern oder Mitarbeitenden holen Sie die Einwilligung schriftlich ein.

Motive und typische Prüffragen
MotivPrüffrage
Eigenes FotoWurde es von Ihnen oder Ihrem Team aufgenommen? Sind Personen erkennbar?
Foto einer Fotografin oder eines FotografenErlaubt die Vereinbarung die Nutzung auf Produkten?
StockfotoDeckt die Lizenz Produkte zum Weiterverkauf ab?
Altes GemäldeIst der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben? Woher stammt die Bilddatei?
Gebäude oder SkulpturIst das Motiv von öffentlichem Grund aus sichtbar und bleibend aufgestellt?
Logo oder WappenGehört es Ihnen oder liegt eine Freigabe vor?

So prüfen Sie Ihr Motiv vor dem Druck

Bildrechte-Check in fünf Fragen

  • Wer hat das Bild aufgenommen oder gestaltet, und haben Sie die Nutzungsrechte für Produkte?
  • Zeigt das Bild ein Kunstwerk oder Gebäude, das noch urheberrechtlich geschützt ist?
  • Greift bei Außenansichten die Panoramafreiheit?
  • Sind Personen erkennbar, und liegt eine Einwilligung vor?
  • Enthält das Motiv Logos, Marken oder Wappen Dritter?

Bei individuellen Malen-nach-Zahlen-Kits ist ein Bildrechte-Check inklusive. Bevor Ihr Motiv umgesetzt wird, wird geprüft, ob die Nutzung geklärt ist. Ist sie das nicht oder fehlt ein passendes Bild, kann auf Wunsch ein lizenzfreies Motiv erstellt werden, etwa eine eigene Ansicht Ihres Wahrzeichens oder eine Illustration Ihres Wappentiers. Welche Motive sich als Malvorlage eignen, erklärt der Ratgeber eigenes Motiv als Malen-nach-Zahlen.

Speziell für Häuser mit eigener Sammlung finden Sie weitere Informationen auf der Seite für Museen.

Häufige Fragen

Darf ich ein Foto aus dem Internet auf Souvenirs drucken?

In der Regel nicht. Fotos sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie frei im Netz abrufbar sind. Sie brauchen eine Lizenz oder die Zustimmung der Person, die das Foto gemacht hat, und diese muss die Nutzung auf Produkten abdecken.

Darf ich Sehenswürdigkeiten auf Souvenirs abbilden?

Gebäude und Kunstwerke, die bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen, dürfen nach der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) in Deutschland abgebildet und die Abbildungen auch verkauft werden. Das gilt für die Ansicht von öffentlichem Grund aus, nicht für Innenräume oder Aufnahmen von privatem Gelände.

Wann ist ein Gemälde gemeinfrei?

Nach § 64 UrhG endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Prüfen Sie trotzdem, woher die konkrete Bilddatei stammt, denn Nutzungsbedingungen oder Verträge können die Verwendung einschränken.

Brauche ich eine Einwilligung, wenn Personen auf dem Motiv zu sehen sind?

Für erkennbare Personen auf einem Verkaufsartikel in aller Regel ja. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden, und die Ausnahmen sind eng. Holen Sie die Einwilligung am besten schriftlich ein.

Passende Lösungen für Ihre Branche

Muster-Kit, Visualisierung oder Angebot: kostenlos anfordern

Kreuzen Sie an, was Sie brauchen, gern auch alles. Wir melden uns persönlich.

✓ Kostenlos✓ Ab 1 Stück✓ Mit Ihrem Motiv

Pflichtfeld. Alles andere ist freiwillig.

Was dürfen wir Ihnen schicken? (mehrere möglich)

Zum Beispiel: Rathaus am Marktplatz. Mit diesem Motiv drucken wir Ihr Muster-Kit. Ihr Bild schicken Sie danach einfach als Antwort auf unsere E-Mail.

Mehr Angaben (optional) – Stückzahl, Rahmen, Telefon
Adresse für das Muster-Kit (optional)

Für Visualisierung und Angebot genügt Ihre E-Mail-Adresse.

Kostenlos und unverbindlich. Mateusz Matuszyk antwortet Ihnen innerhalb von 48 Stunden.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an kontakt@b2b-malennachzahlen.de

So geht es weiter

  1. Ihre Anfrage kommt direkt bei uns an.
  2. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden persönlich.
  3. Sie sehen Ihr Motiv als Visualisierung. Das Muster-Kit damit ist in ca. 7–10 Werktagen bei Ihnen.

Ihr Ansprechpartner

Mateusz Matuszyk, Vertrieb

Antwort innerhalb von 48 Stunden, aus Hannover.

Ein Angebot der Helfenstein Commerce GmbH, Adelheidstr. 4/5, 30171 Hannover, Amtsgericht Oldenburg HRB 214647. Impressum

Kostenloses Muster mit Ihrem Motiv